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Multimedia & Design



Ankauf / Rechtliches


Was wird alles angekauft ?

Angekauft wird Originalsoftware, Bücher und Hardware für Amiga (jedoch keine elektronischen Bauelemente oder Verschleißteile, keine Zeitschriften, keine indizierten Spiele und keine PD-Disketten). Alles nur in einwandfreiem Zustand !
Original-Software bitte immer komplett mit Handbuch bzw. Beschreibung. Die Originalverpackung wäre hilfreich.
Bei Software ist eine Abtretungserklärung erforderlich, aus der u.a. hervorgehen muß, daß Sie keine Kopien der Software mehr besitzen und die Software von Ihnen nicht mehr genutzt wird. Entsprechende Vordrucke schicken wir Ihnen gern zu.

Bitte schicken Sie uns Ihre Angebote mit folgenden Angaben:

- Genaue Bezeichnung und Versionsnummer
- Gewünschter Abgabepreis

Sie erhalten dann ein schriftliches Ankaufs-Angebot von uns, sowie unsere Ankaufsbedingungen und alle weiteren Instruktionen zugesandt. Unaufgefordert eingesandte Ware geht unfrei zurück an den Absender.

Unser Ankaufspreis richtet sich nach dem derzeitigen Marktpreisen gleichwertiger Waren. Sie erhalten bei aktuellen und neuwertigen Artikeln von uns bis zu fünfzig Prozent des derzeitigen Marktpreises. Für ältere Produkte gibt es entsprechend weniger.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Ware die sich in schlechtem Zustand befindet, den Ankaufspreis zu mindern bzw. die Ware zurückzusenden.

Gebrauchte Software - geht das überhaupt ?

Der Besitzer von Software erwirbt das Recht, diese Software zur gleichen Zeit auf nur einem Computer einzusetzen. Wenn jemand eine Software nicht mehr benutzen möchte, kann er dieses Recht auf Dauer auf einen Dritten übertragen. Einzige Voraussetzung: er muß die Software von seinem Computer entfernen und darf keinerlei Kopien zurückbehalten.

Wer ist updateberechtigt ?

Dem Empfänger gebrauchter Software werden alle Nutzungsrechte an diesem Produkt übertragen. Insbesondere kann er von einem späteren Updaterecht gebrauch machen. Oft ist es sogar günstiger, eine updateberechtigte alte Version einer Software zu kaufen und ein Update beim Hersteller zu erwerben, als sofort die neueste Vollversion zu kaufen. Welche Software updateberechtigt ist, können Sie bei der Hotline des jeweiligen Hersteller erfahren.

Was ist, wenn die Registrierkarte schon eingeschickt wurde ?

Die Nutzungsrechte sind unabhängig von der Einsendung einer Registrierkarte. Derjenige, der die Datenträger und dazugehörigen Benutzer-Unterlagen rechtmäßig erworben hat, ist nutzungsberechtigt. Die Registrierung dient vor allem dem Hersteller zur Datenerfassung für Werbezwecke.
Im Einzelfall kann es jedoch Schwierigkeiten bei der Bestellung eines Updates geben (z.B. bei Produkten der Firma Maxon). In diesem Fall erhalten Sie eine Kopie der Abtretungserklärung des Erstbesitzers, mit der Sie die Software beim Hersteller auf Ihren Namen umregistrieren lassen können.

Können Viren mit gebrauchter Software übertragen werden ?

Die meiste Software befindet sich heutzutage auf CD-ROM. Sie kann nur dann Viren enthalten, wenn der Hersteller sie schon virenverseucht ausgeliefert hat. Dieser Gefahr sind Sie aber auch als Käufer neuer Software ausgesetzt.
Disketten können prinzipiell auch später von Viren befallen werden, wenn der Schreibschutz entfernt wurde.
Wir prüfen jede Disketten-Software vor Versand auf Virenbefall. Bisher hatten wir noch keinen Fall verseuchter Original-Disketten.
Bitte fertigen Sie - wie bei jeder Software - unbedingt zuerst eine Sicherheitkopie an, bevor Sie die Software benutzen. So können Sie sich, falls sich selbst mal einen Virus eingefangen haben, die Software ohne größeren Aufwand wiederherstellen.



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